Wer am Wahltag kein Wahllokal aufsuchen kann oder möchte, der hat ab dem 1. Februar 2021 die Möglichkeit, durch Briefwahl oder vorab im Rathaus zu wählen.


Wie beantrage ich die Briefwahl?
Auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte ist bereits ein Antragsformular vorgedruckt. Der ausgefüllte Antrag kann in einem frankierten Umschlag an das Wahlamt in Ihrer Stadt/Gemeinde geschickt oder dort abgegeben werden. Sie können den Antrag aber auch ohne Verwendung des amtlichen Vordrucks schriftlich (Brief, Postkarte, Fax, E-Mail) oder mündlich beim Wahlamt ab dem 1. Februar 2021 stellen. Manche Städte und Gemeinden bieten auf ihrem Internetauftritt sogar Online-Formulare zur Beantragung an. Damit der oder die Antragsteller/in identifiziert werden kann, braucht das Wahlamt Vor- und Familienname, Anschrift und Geburtsdatum. Das Wahlamt sendet Ihnen dann die Briefwahlunterlagen zu, die bis zum Wahltag (14. März) wieder im Rathaus eingegangen sein müssen.


Wählen im Rathaus
Ab dem 1. Februar 2021 haben Sie auch die Möglichkeit, in Ihrem Rathaus unter Vorlage der Wahlbenachrichtigungskarte oder dem Personalausweis wählen zu gehen.