Am 14. März bestimmen Sie im Wetteraukreis über die neue Zusammensetzung der kommunalen Parlamente. Das betrifft die Ortsbeiräte, die Gemeindevertretungen, die Stadtverordnetenversammlungen und den Wetterauer Kreistag.

Für jedes zu wählende Parlament erhalten Sie einen Stimmzettel. Zu jeder Wahl stehen Ihnen so viele Stimmen zur Verfügung, wie das zu wählende Parlament Mitglieder hat.

Beispiel: Der Wetterauer Kreistag hat 81 Mitglieder - damit stehen Ihnen 81 Stimmen zur Verfügung.


Auf der Homepage der Hessischen Landeszentrale für politische Bildung finden Sie weitere Informationen und Beispiele:
deinedemokratie.de

LISTENSTIMME
Dies ist die einfachste Form der Stimmabgabe: Sie machen bei Liste 1, CDU, ein Kreuz. Damit vergeben Sie Ihr gesamtes Stimmenkontingent an die CDU. Alle Stimmen werden auf die Kandidatinnen und Kandidaten entsprechend ihres Listenplatzes aufgeteilt.


KUMULIEREN
Sie können Ihre Stimmen auch auf einzelne Personen bündeln. Dabei gilt: Sie können jeder Kandidatin bzw. jedem Kandidat bis zu 3 Stimmen geben. Ebenso können Sie einzelne Kandidaten/innen streichen, sie bekommen dann keine Ihrer Stimmen. Zusätzlich sollten Sie ein Kreuz in der Kopfzeile bei der CDU machen, damit keine Stimme verloren geht.


PANASCHIEREN
Auch als Wähler/in einer anderen Partei können Sie mehreren Kandidatinnen bzw. Kandidaten der CDU jeweils bis zu drei Stimmen geben.